Wie können wir Ihnen Helfen

Wir bereiten Ihr Unternehmen für folgende Zertifikate vor:

Schulungen

  • Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Qualifizierte Person für die Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle von Gerüsten
  • Befähigte Person für die Prüfung von Leitern und Tritten
  • Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer gem. ASR A2.2
  • Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
  • Ausbildung Anschlagen von Lasten
  • An Ihr Unternehmen angepasste Jahresunterweisungen

Kontakt

ENVIROMENT

EHS trägt ebenso dazu bei, dass ein Unternehmen für die Gesellschaft und Umwelt eintritt und eine nachhaltige Entwicklung unterstützt. Hierfür müssen die Themen Gesundheits-, Umwelt- und Arbeitsschutz während des vollständigen Produktionsprozesses des Unternehmens beachtet werden. Sie durchziehen die Wertschöpfungskette somit von der Rohstoffbeschaffung bis hin zur Übergabe des finalen Produkts an den Kunden.
Da der Umfang der Rechtsvorgaben groß ist, empfiehlt sich ein geeignetes Management-System für EHS – nicht nur für industrielle Unternehmen. Ein solches System beinhaltet alle Schritte der Umweltschutz-, Gesundheits- und Arbeitssicherheitsprozesse im Betrieb: von der Planung, Umsetzung und Kontrolle bis hin zur Optimierung. Dazu zählen u. a. Aspekte wie die Gefahrenanalyse am Arbeitsplatz, die Unterweisung der Beschäftigten zur Unfallprävention, Möglichkeiten des Lärm- und Brandschutzes sowie Umweltschutzmaßnahmen.

HEALTH

Natürlich steht die Gesundheit der Arbeitnehmer eng mit deren Sicherheit in Zusammenhang. Der Gesundheitsaspekt von EHS liegt dabei aber eher auf der Prävention von langfristigen körperlichen oder geistigen Risiken, während die Arbeitssicherheit vielmehr der Vermeidung unmittelbarer gesundheitsschädigender Folgen dient.

Gesundheit innerhalb des EHS-Managements beinhaltet Aspekte wie bspw.:

• medizinische Vorsorgeuntersuchungen
• Untersuchung von Unfällen sowie arbeitsbedingten Erkrankungen
• Prüfung von Arbeitsstoffen, -zeiten und -materialien sowie deren Auswirkungen auf die mentale oder physische Gesundheit
• Maßnahmen zum Lärm- und Gehörschutz
• Betriebshygiene
• Erste Hilfe

SAFETY

Arbeitssicherheit – wie Sie Ihre Mitarbeiter vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen können

Was bedeutet Arbeitssicherheit? Im Grunde ist es einfach und schnell erklärt. Arbeitssicherheit beschreibt die gefahrenfreie Ausübung von Berufen oder zumindest eine Minimierung von Gesundheitsgefährdungen von Arbeitnehmern. Es geht darum, dass jeder Arbeitnehmer sowohl psychisch als auch physisch gesund nach Hause kommt.
Der Begriff Arbeitssicherheit wird mittlerweile oft breiter ausgelegt als in der Vergangenheit. Maßgebliche Gründe dafür sind neue Entwicklungen in der Arbeitswelt, die neue Gefährdungen mit sich bringen. Außerdem spielen veränderte Sichtweisen auf und Definitionen von Gesundheit und Sicherheit eine wichtige Rolle. In diesem Zuge erfahren im Bereich der Arbeitssicherheit heute auch psychosoziale Faktoren Berücksichtigung, die sich negativ auf das Wohlbefinden von Arbeitnehmern auswirken. Damit ist Arbeitssicherheit mehr als die reine Vermeidung von Unfällen durch technische Vorrichtungen.
Heute haben größere Unternehmen oft ein Arbeitsschutzmanagementsystem zur systematischen Optimierung der Arbeitssicherheit. Manchmal trägt dieses den Namen
Arbeitssicherheitsmanagementsystem.

Als gesetzliche Grundlage für die Arbeitssicherheit dienen vor allem:

• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt das Fundament und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dazu schreibt es zum Beispiel vor, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Außerdem regelt es die Bildung und die Aufgaben von Arbeitsschutzausschüssen. Diese sind in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Ergänzt wird das ASiG durch weitere Vorschriften wie die „Unfallverhütungsvorschriften Betriebsärzte“.
Inhalt des Arbeitsschutzgesetzes sind die Maßnahmen, die Arbeitgeber treffen müssen, um für einen gefahrenfreien Arbeitsplatz zu sorgen. Fester Bestandteil davon ist eine Gefährdungsbeurteilung. Diese schließt Gefährdungen durch mangelnde Unterweisung oder bestimmte Arbeitsabläufe ein. Außerdem sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Unterweisungen durchzuführen. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes hat der Gesetzgeber eine Reihe von Rechtsverordnungen zum Schutz am Arbeitsplatz erlassen. Dazu gehört die Arbeitsstättenverordnung, die den gesetzlichen Rahmen für die Einrichtung und den Betrieb von Arbeitsstätten vorgibt, oder die Bildschirmarbeitsverordnung.